Administration
Finanzen
Die Finanzierung des QUIMS‑Programms basiert auf klar definierten kantonalen Kriterien, die sicherstellen, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen gezielt unterstützt werden. Der sogenannte Mischindex bildet dabei die Grundlage für die Berechnung des jährlichen QUIMS‑Kredits und bestimmt die Höhe der verfügbaren Mittel. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die Berechnung, Verwendung und Abrechnung der QUIMS‑Gelder.
QUIMS-Kredit
Jeweils am 15. September erhebt die kantonale Bildungsstatistik (BISTA) die Schülerzahlen des aktuellen Schuljahres inklusive der Indikatoren «Erstsprache» und «Nationalität». Bei der «Erstsprache» zählt man den Anteil «Fremdsprachiger». Das ist der Prozentsatz Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher-Erstsprache. Bei «Nationalität» zählt man den prozentualen Anteil Schülerinnen und Schüler mit «nicht-schweizerischer Staatsangehörigkeit» (ohne Deutschland, Österreich und Liechtenstein). Der Durchschnitt dieser beiden Anteile wird Mischindex genannt. Schulen mit einem Mischindex von mindestens 40 Prozent und einem überdurchschnittlichen partiellen Sozialindex sind am Programm QUIMS beteiligt. Für die Höhe des QUIMS-Kredits ist aber nur der Mischindex ausschlaggebend:
- Mischindex 40–60 Prozent:
CHF 10’000 Sockelbeitrag pro Schule + Anzahl Klassen x CHF 1800 - Mischindex über 60 Prozent:
CHF 10’000 Sockelbeitrag pro Schule + Anzahl Klassen x CHF 2400
Ergänzende Erklärungen zum QUIMS-Kredit
QUIMS-Kredit
Dies ist der Betrag, welcher einer Schule für das betreffende Kalenderjahr unter Berücksichtigung der Spezialregelungen (Einführungs- oder Austrittsjahr, Fusionen, Trennungen und Umverteilungen) zugesprochen wird. Benannt ist der Kredit nach jenem Kalenderjahr, für welches dieser zugesprochen wird. Die Schulen werden jeweils im Februar über den Kredit für das aktuelle Kalenderjahr informiert.
Beispiel: Der Kredit 2025 wird für das Kalenderjahr 2025 zugesprochen.
QUIMS-Staatsbeitrag
Dies ist der Betrag, welcher einer Schule am Ende (vorbehältlich einer allfälligen Mindernutzung) tatsächlich ausbezahlt wird. Benannt ist der Staatsbeitrag nach jenem Kalenderjahr, in dem dieser ausbezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Herbst.
Rückwirkende Auszahlung
Schulen im Normalbetrieb werden rückwirkend ausbezahlt. Sie erhalten den Staatsbeitrag basierend auf ihrer Jahresschlussrechnung für das vorgängige Kalenderjahr.
Beispiel: Eine Schule im Normalbetrieb erhält Ende 2025 den Staatsbeitrag 2025. Dieser Staatsbeitrag entspricht der rückwirkenden Auszahlung des Kredits 2024.
Gegenwartsprinzip
Schulen im Einführungsbetrieb (in den ersten zwei Kalenderjahren) sowie Schulen im Austrittsjahr werden nach dem Gegenwartsprinzip ausbezahlt. Sie erhalten den Staatsbeitrag im gleichen Kalenderjahr, für das der entsprechende Kredit gesprochen wurde.
Beispiel: Eine Schule im Einführungsbetrieb erhält Ende 2025 den Staatsbeitrag 2025. Dieser Staatsbeitrag entspricht der Auszahlung des Kredits 2025 im Gegenwartsprinzip.
Wichtige Termine (am Beispiel des Kalenderjahrs 2026)
Februar 2026
Die Schulen, Schulverwaltungen und Schulpflegen werden durch das VSA über die Höhe des Kredits für das Kalenderjahr 2026 informiert.
Februar/März 2026
Das VSA sendet das Formular für die Jahresrechnung für das Kalenderjahr 2025 an die Gemeinden.
30. April 2026
Die Schulverwaltungen reichen bis spätestens am 30. April 2026 das Formular Jahresrechnung 2025 inkl. aller Abrechnungsunterlagen des Kalenderjahrs 2025 beim Volksschulamt ein.
15. September 2026
Durch die Bildungsstatistik (BISTA) erfolgt die Erhebung der BISTA-Daten (Berechnungsgrundlage für den Kredit 2027).
September/Oktober 2026
Das VSA versendet die Verfügungen zum Staatsbeitrag 2026 und veranlasst die Auszahlung des definitiven Staatsbeitrags 2026 (siehe oben: QUIMS-Staatsbeitrag).
Die obenstehenden Erklärungen finden Sie auch im folgenden Dokument. Es zeigt zudem in einer Visualisierung, wann Information, Jahresschlussrechnung, BISTA-Erhebung, Verfügung und Auszahlung erfolgen.
Ergänzende Erklärungen zum QUIMS-Kredit
HerunterladenEine Übersicht über die administrativen Aufgaben mit Finanzbezug (wie beispielsweise das Führen des schulinternen Buchhaltungsjournals und die Abrechnung der QUIMS-Gelder) finden Sie unter Aufgaben und Rollen.
Verwendung der QUIMS-Gelder
Die Verwendung der kantonalen Beiträge für QUIMS-Schulen ist in einer kantonalen Verfügung geregelt. Mit den QUIMS-Geldern können folgende Ausgaben gedeckt werden:
- Sachkosten bzw. Dienstleistungen Dritter, die im Rahmen einer QUIMS-Massnahme anfallen, wobei für sämtliche QUIMS-Massnahmen ein Projektplan vorhanden sein muss
- der zusätzliche Beschäftigungsgrad der/des QUIMS-Beauftragten und des QUIMS-Teams, wobei maximal 75% des QUIMS-Kredits für Personalressourcen verwendet werden können
- schulinterne Weiterbildungen und Beratungsdienstleistungen zu den von der Bildungsdirektion festgelegten thematischen QUIMS-Schwerpunkten (dies schliesst Weiterbildungen ein, deren Entwicklung nicht vom Kanton unterstützt wurden)
Folgende Ausgaben können nicht über QUIMS abgerechnet werden:
- jegliche Infrastruktur (bauliche Massnahmen, Mobiliar, IT etc.)
- DaZ- oder HSK-Unterricht (Lehrmittel, Personalkosten für Lektionen)
- Projekte oder Angebote, für die keine Projektpläne vorhanden sind
- Projekte oder Angebote ohne direkten QUIMS-Bezug
Eine Checkliste mit den inhaltlichen und finanziellen Vorgaben für QUIMS-Massnahmen finden Sie unter QUIMS-Projekte planen.
Optionale Formulare
Folgende Formulare sollen den Schulen helfen, die QUIMS-Finanzen systematisch und den Anforderungen entsprechend zu bearbeiten. Schulen können eigene Dokumente nutzen, wenn diese den gleichen Zweck erfüllen.