Administration

Finanzen

Die Finanzierung des QUIMS‑Programms basiert auf klar definierten kantonalen Kriterien, die sicherstellen, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen gezielt unterstützt werden. Der sogenannte Mischindex bildet dabei die Grundlage für die Berechnung des jährlichen QUIMS‑Kredits und bestimmt die Höhe der verfügbaren Mittel. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die Berechnung, Verwendung und Abrechnung der QUIMS‑Gelder.

QUIMS-Kredit

Jeweils am 15. September erhebt die kantonale Bildungsstatistik (BISTA) die Schülerzahlen des aktuellen Schuljahres inklusive der Indikatoren «Erstsprache» und «Nationalität». Bei der «Erstsprache» zählt man den Anteil «Fremdsprachiger». Das ist der Prozentsatz Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher-Erstsprache. Bei «Nationalität» zählt man den prozentualen Anteil Schülerinnen und Schüler mit «nicht-schweizerischer Staatsangehörigkeit» (ohne Deutschland, Österreich und Liechtenstein). Der Durchschnitt dieser beiden Anteile wird Mischindex genannt. Schulen mit einem Mischindex von mindestens 40 Prozent und einem überdurchschnittlichen partiellen Sozialindex sind am Programm QUIMS beteiligt. Für die Höhe des QUIMS-Kredits ist aber nur der Mischindex ausschlaggebend:

  • Mischindex 40–60 Prozent:
    CHF 10’000 Sockelbeitrag pro Schule + Anzahl Klassen x CHF 1800
  • Mischindex über 60 Prozent:
    CHF 10’000 Sockelbeitrag pro Schule + Anzahl Klassen x CHF 2400

Ergänzende Erklärungen zum QUIMS-Kredit

Wichtige Termine (am Beispiel des Kalenderjahrs 2026)

Februar 2026

Die Schulen, Schulverwaltungen und Schulpflegen werden durch das VSA über die Höhe des Kredits für das Kalenderjahr 2026 informiert.

Februar/März 2026

Das VSA sendet das Formular für die Jahresrechnung für das Kalenderjahr 2025 an die Gemeinden.

30. April 2026

Die Schulverwaltungen reichen bis spätestens am 30. April 2026 das Formular Jahresrechnung 2025 inkl. aller Abrechnungsunterlagen des Kalenderjahrs 2025 beim Volksschulamt ein.

15. September 2026

Durch die Bildungsstatistik (BISTA) erfolgt die Erhebung der BISTA-Daten (Berechnungsgrundlage für den Kredit 2027).

September/Oktober 2026

Das VSA versendet die Verfügungen zum Staatsbeitrag 2026 und veranlasst die Auszahlung des definitiven Staatsbeitrags 2026 (siehe oben: QUIMS-Staatsbeitrag).

Die obenstehenden Erklärungen finden Sie auch im folgenden Dokument. Es zeigt zudem in einer Visualisierung, wann Information, Jahresschlussrechnung, BISTA-Erhebung, Verfügung und Auszahlung erfolgen.

Ergänzende Erklärungen zum QUIMS-Kredit

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Eine Übersicht über die administrativen Aufgaben mit Finanzbezug (wie beispielsweise das Führen des schulinternen Buchhaltungsjournals und die Abrechnung der QUIMS-Gelder) finden Sie unter Aufgaben und Rollen.

Verwendung der QUIMS-Gelder

Die Verwendung der kantonalen Beiträge für QUIMS-Schulen ist in einer kantonalen Verfügung geregelt. Mit den QUIMS-Geldern können folgende Ausgaben gedeckt werden:

  • Sachkosten bzw. Dienstleistungen Dritter, die im Rahmen einer QUIMS-Massnahme anfallen, wobei für sämtliche QUIMS-Massnahmen ein Projektplan vorhanden sein muss
  • der zusätzliche Beschäftigungsgrad der/des QUIMS-Beauftragten und des QUIMS-Teams, wobei maximal 75% des QUIMS-Kredits für Personalressourcen verwendet werden können
  • schulinterne Weiterbildungen und Beratungsdienstleistungen zu den von der Bildungsdirektion festgelegten thematischen QUIMS-Schwerpunkten (dies schliesst Weiterbildungen ein, deren Entwicklung nicht vom Kanton unterstützt wurden)

Folgende Ausgaben können nicht über QUIMS abgerechnet werden:

  • jegliche Infrastruktur (bauliche Massnahmen, Mobiliar, IT etc.)
  • DaZ- oder HSK-Unterricht (Lehrmittel, Personalkosten für Lektionen)
  • Projekte oder Angebote, für die keine Projektpläne vorhanden sind
  • Projekte oder Angebote ohne direkten QUIMS-Bezug

Eine Checkliste mit den inhaltlichen und finanziellen Vorgaben für QUIMS-Massnahmen finden Sie unter QUIMS-Projekte planen.

Optionale Formulare

Folgende Formulare sollen den Schulen helfen, die QUIMS-Finanzen systematisch und den Anforderungen entsprechend zu bearbeiten. Schulen können eigene Dokumente nutzen, wenn diese den gleichen Zweck erfüllen.